Den kleinen Waffenschein beantragen

Anders als in den USA darf in Deutschland nicht jeder eine Waffe tragen. Den kleinen Waffenschein gibt es seit 2003 in Deutschland. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein extrem gestiegen. Mit dem kleinen Waffenschein bist du dazu berechtigt PTB-Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Wenn du mit einer PTB-Waffe ohne Waffenschein in der Öffentlichkeit erwischt wirst, kann es teuer werden oder schlimmstenfalls in einer Freiheitsstrafe enden. Um den kleinen Waffenschein zu bekommen musst du Auflagen erfüllen-denn das Deutsche Waffengesetz ist eines der strengsten Waffengesetzte weltweit.

Der kleine Waffenschein kann direkt beim Amt oder online beantragt werden

Es ist möglich, den kleinen Waffenschein auch online zu beantragen. Das erspart dir den Weg zum Amt und zudem entlastest du damit die Behörden.

Die Onlinebeantragung dauert nur wenige Minuten

Wer sich für eine Onlinebeantragung entscheidet, kann den kleinen Waffenschein schnell und bequem von zu Hause beantragen.

Uneingeschränkte Gültigkeit des kleinen Waffenscheins

Der kleine Waffenschein kein Ablauf- oder Gültigkeitsdatum. Das heißt wenn du ihn erst einmal beantragt hast, brauchst du ihn nicht erneuern.

Was ist der kleine Waffenschein?

Mit dem kleinen Waffenschein darfst du PTB-Waffen führen. Das heißt, du bist auch außerhalb deiner Wohnung oder deines privaten Grundstückes dazu berechtig, PTB-Waffen bei dir zu tragen.

Ohne den kleinen Waffenschein darfst du diese Waffen nur erwerben und Besitzen. Diese Waffen dürfen dann jedoch nicht mit „außer Haus“ genommen werden. In der juristischen Fachsprache spricht man hier vom „führen der Waffe“.

Beim Transport nach dem Erwerb (ohne den kleinen Waffenschein) ist außerdem zu beachten, dass die Waffe nicht geladen sein darf und du die Munition nicht griffbereit hast. Das heißt du kannst die Munition nicht einfach in die Hosentasche oder in das Handschuhfach tun. 

Im Gegensatz zu dem großen Waffenschein braucht man beim kleinen Waffenschein keine Prüfung ablegen.
Es ist wichtig, dass du eine Waffe nur führst, wenn du über den entsprechenden Waffenschein verfügst. Führst du eine waffenscheinpflichtige Waffe ohne Erlaubnis, ist das eine Straftat. Das kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Der Transport einer PTB-Waffe ist wie bereits erwähnt noch keine Straftat. Dann darf die Waffe aber nicht geladen sein und am besten hast du dann auch keine Munition dabei.

Gem. § 38 Abs. 1 WaffG musst du, wenn du eine Waffe führst, den Waffenschein und deinen Personalausweis oder Pass mit dir führen. Du hast Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten diese Dokumente auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Darf ich mit dem kleinen Waffenschein mit einer PTB-Waffe schießen?

Trotz des kleinen Waffenscheins ist das Schießen außerhalb von Schießstätten und außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume und deines Grundstückes ist verboten.

Der Einsatz außerhalb einer Notwehrsituation ist stets strafbar.

Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG).

Wann liegt eine Notwehrsituation vor?

Die Notwehr ist in § 32 StGB geregelt. Notwehr liegt vor, wenn du einen, gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von dir oder anderen abwehren musst.

1. Voraussetzung: Du musst also angegriffen werden.

Woher weiß ich, dass ich angegriffen werde?

Unter einem Angriff wird jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Einzelnen verstanden, unabhängig davon, ob die Bedrohung bezweckt oder ungewollt ist.

  • a.) muss dich folglich ein Mensch angreifen
  • b.) dir muss eine Verletzung drohen

Wenn du z.B. in der Menschenmenge z.B. drängelst, dann verhältst du dich sicherlich falsch, aber du begehst grundsätzlich noch keinen Angriff. Anders sieht es aus, wenn du rauchst und jemanden den Rauch ins Gesicht pustest. Dann könnte man bereits von einem Angriff sprechen. Denn durch den Rauch droht der anderen Person eine Verletzung seiner Gesundheit.

2. Voraussetzung: Der Angriff ist gegenwärtig

Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.

Eine klassische Situation für einen unmittelbar bevorstehenden Angriff:

Du stehst jemanden gegenüber, der andere ist sichtbar schlecht drauf, hat dich vielleicht bereits verbal bedroht und schaut dich böse an. Du hast das Gefühl es könnte gleich passieren, dass der andere dir ins Gesicht schlägt. Du musst in dieser Situation nicht abwarten bis der andere dich schlägt. Du hast ein Recht dich zu wehr zu setzen bevor du angegriffen wirst. In der Theorie ist das eine gute Sache. Praktisch herrscht hier aber eine große Rechtsunsicherheit. Denn ob der Angriff wirklich bevorstand, ist eine Ermessensfrage. Du kannst also nicht sicher gehen, dass das zuständige Gericht deine Situation genauso einschätzt wie du.

3. Voraussetzung: Der Angriff muss rechtswidrig sein

Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht und insbesondere nicht selbst gerechtfertigt ist.

Das hört sich erstmal kompliziert an, ist aber relativ einfach:

Wenn dich jemand auf der Straße ins Gesicht schlägt, weil er schlecht drauf ist, ist der Angriff rechtswidrig. Andres sieht es aus, wenn du den anderen provoziert und bereits bedroht hast, dann könnte der Angriff gerechtfertigt sein.

Wenn alle drei genannten Voraussetzungen erfüllt sind, liegt eine Notwehrlage vor und du darfst dich zu Wehr setzen.

Dann ist darauf zu achten, dass deine Notwehrhandlung erforderlich ist. Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die geeignet ist, den Angriff endgültig und ohne Risiko für den Angegriffenen zu brechen. Bei mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln musst du immer das mildeste Mittel wählen.

Ein Beispiel wäre: Dwayne Johnson wird von einen kleinen 13-Jährigen Kerl getreten.

Verteidigungshandlung: Dwayne Johnson schlägt dem 13 Jährigen mit der Faust in das Gesicht. Das wäre zwar ein geeignetes Mittel endgültig und ohne Risiko für den Angegriffenen zu beenden, jedoch gibt es weit aus mildere Mittel.

Ein milderes Mittel wäre z.B. den 13-Jährigen kurz zurechtweisen. Diese Handlung wäre gleich wirksam wie der Schlag aber wesentlich milder.

Für dich bedeutet das: Wenn jemand dich angreift, solltest du zuerst androhen, dass du eine Waffe hast, bevor du schießt.

Was passiert, wenn ich eine PTB-Waffe ohne den kleinen Waffenschein mitführe?

Führst du eine PTB-Waffe ohne kleinen Waffenschein außerhalb der eigenen Wohnung droht dir eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Die Waffe wird zudem von den Behörden eingezogen. Gleiches gilt auch bei Besitz einer Waffe ohne PTB-Zeichen, unabhängig davon, ob du einen kleinen Waffenschein hast oder nicht.

Waffen ohne PTB-Kennzeichen gelten als scharfe Schusswaffen und dürfen auch nicht mit dem kleinen Waffenschein geführt werden.

Solltest du deinen Waffenschein verloren haben, musst du dies der zuständigen Waffenrechtsbehörde umgehend schriftlich anzeigen.

Welche Waffen darf ich mit dem kleinen Waffenschein führen?

Mit dem kleinen Waffenschein darfst du Schreckschuss-, Reizgas- oder Signalwaffen führen. Es gibt jedoch Ausnahmen, auf die wir gleich eingehen.

Üblicherweise ist eine PTB-Waffe eine Nachbildung von Schusswaffen wie Revolvern oder Pistolen, die keine Projektile verschießt.

Schreckschusswaffen sind Waffen mit einer Kartuschenmunition,

Reizgaswaffen verschießen Reiz- oder Wirkstoffe und Signalwaffen sind Waffen mit Pyrotechnischermunition.

Am bekanntesten dürfte die Schreckschusswaffe im Zusammenhang mit Platzpatronen sein. Diese Munition erzeugt einen lauten Knall. Ziel der Nutzung ist hier, einen Schreck bzw. eine Abschreckung durch das plötzliche Geräusch (den Schreckschuss) sowie durch das Aussehen der Schreckschusswaffe zu erzeugen.

Diese Waffen müssen ein PTB-Siegel haben.

Durch das PTB-Siegel sind die Waffen durch die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen. Hat deine Waffe kein PTB-Siegel, handelt es sich nicht mehr um eine erlaubnisfreie Waffe und du brauchst einen großen Waffenschein, damit du diese führen darfst.

Was darf ich mit dem kleinen Waffenschein nicht?

  • Kein Abfeuern in der Öffentlichkeit (außer in Sonderfällen oder Notwehr/Gefahrenabwehr)
  • Kein Mitführen bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Demos, Fußballspielen etc.)
  • Kein Unverdecktes führen der Waffe (die Waffe darf nicht aus der Kleidung herausschauen)
  • bei privaten Veranstaltungen in Clubs, Bars oder Ähnlichem, gilt das Hausrecht des Veranstalters

Kann ich mit einer PTB-Waffe richtige Munition schießen?

Da PTB-Waffen sich im Aussehen oft nur minimal von echten Waffen unterscheiden, fragst du dich sicher, ob du damit auch richtige Munition schießen kannst.

Der Aufbau einer Schreckschusswaffe verhindert jedoch, dass Projektile der jeweiligen Munition aus dem Lauf verschossen werden können.

Bis auf wenige Gaspistolen haben alle Schreckschusswaffen eine sogenannte Laufsperre. Diese Sperre soll verhindern, dass zum einen Geschosse „vorgeladen“ werden und zum anderen, dass scharfe Patronen mit Projektilen aus diesen Waffen abgefeuert werden können.

PTB-Waffen bestehen außerdem größtenteils aus Zinkdruckguss und besitzen Sollbruchstellen, die ein illegales Umbauen auf scharfe Munition nahezu unmöglich machen. Die Sollbruchstellen sind als Schwächungen an Patronenlager und Lauf umgesetzt. Würdest du scharfe Munition verschießen, würde deine Waffe beim Schuss kaputt gehen. Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko!

Zudem haben PTB-Waffen teilweise andere Abmessungen als die „richtige“ Waffe, was das Laden scharfer Munition verhindert.

Kann ich mit einer PTB-Waffe jemanden verletzen?

Ja, aus direkter Nähe kannst du einen Menschen mit einer PTB-Waffe sogar schwer bis tödlich verletzen.

Deshalb: Ziele niemals auf Menschen oder Tiere und beachte die nötigen Sicherheitsabstände.

Beim direkten Aufsetzen der PTB-Waffe oder kurzen Distanzen können ernsthafte Verletzungen entstehen. Achte bei dem Einsatz von Pyromunition stets darauf, dass keine brennbaren Materialien in der Nähe sind, um eine Brandgefahr auszuschließen.

Kann ich den kleinen Waffenschein trotz einer Vorstrafe erhalten?

Um einen Waffenschein zu beantragen, musst du als zuverlässig eingestuft werden. Zuverlässig ist, wer unter anderem keine Vorstrafen hat. Jedoch gibt es da ein paar Ausnahmen. Je nachdem, wie lange deine Vorstrafe her ist, kann es sein, dass du trotz Vorstrafe als Zuverlässig eingestuft wirst. Die Verjährungsfrist hängt dabei von der schwere deine Vorstrafe ab.

Ein Verbrechen oder einer vorsätzlichen Straftat, bei der du mind. 1 Jahr im Gefängnis warst, muss z.B. mind. 10 Jahre her sein.

Wie lange dauert es, bis ich den kleinen Waffenschein ausgestellt bekomme?

Die Bearbeitung dauert, je nach Behörde und Bundesland, meist drei bis acht Wochen. 

Wie beantrage ich den kleinen Waffenschein?

Wenn du alle notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung eines kleinen Waffenscheines erfüllst, dann kannst du den kleinen Waffenschein online beantragen. 

Alle weiteren Details dazu, wie das funktioniert und die entsprechenden Formulare findest du in unserem Online-Wegweiser: Kleinen Waffenschein beantragen.

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